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VG Augsburg, 12.05.2011 - Au 7 V 11.664 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Augsburg, 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren …
Auszug aus VG Augsburg, 12.05.2011 - Au 7 V 11.664
Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (BayVwZVG), wonach die mit der Durchführung des Verwaltungszwangs betrauten Vollstreckungsbediensteten oder Polizeibeamten zum Betreten der Wohnung des Pflichtigen und zum Öffnen verschlossener Türen und Behältnisse befugt sind, enthält seinem Wortlaut nach zwar keinen richterlichen Erlaubnisvorbehalt, jedoch ist diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Wohnungsdurchsuchungen - außer bei Gefahr im Verzug - nur durch den Richter angeordnet werden dürfen, verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen (VG Augsburg vom 16.12.2009 - Au 7 V 09.1841, vom 23.4.2009 - a.a.O.).Es kann der Antragstellerin jedoch nicht verwehrt werden, bereits im Vorfeld eines Versuchs, die Ablieferung des Führerscheins zwangsweise durchzusetzen, eine richterliche Gestattung zu erwirken, zumal die Vermeidung eines wiederholten Vollstreckungsversuchs und der damit einhergehenden Unannehmlichkeiten und Mehrkosten auch im Interesse des Antragsgegners liegt (VG Augsburg vom 16.12.2009 - a.a.O., vom 12.1.2009 - Au 7 V 09.8).
Eine Durchsuchung des Antragsgegners beeinträchtigt zwar dessen Freiheit; diese Maßnahme stellt aber ihrer Intensität nach keine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 GG dar, über deren Zulässigkeit und Dauer gemäß Art. 104 Abs. 2 GG eine richterliche Entscheidung erforderlich wäre, sondern nur eine Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit (VG Augsburg vom 16.12.2009 - a.a.O, vom 12.1.2009 - a.a.O.).
- VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 4 V 09.484
Gestattung einer Wohnungsdurchsuchung bei verweigerter Herausgabe einer …
Auszug aus VG Augsburg, 12.05.2011 - Au 7 V 11.664
Für den Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung von Bescheiden aus dem öffentlichen Recht steht (§ 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO; VG Augsburg vom 23.4.2009 - Au 4 V 09.484). - VG Augsburg, 12.01.2009 - Au 7 V 09.8
Richterliche Durchsuchungsgestattung; Aberkennung des Rechts, von einer …
Auszug aus VG Augsburg, 12.05.2011 - Au 7 V 11.664
Es kann der Antragstellerin jedoch nicht verwehrt werden, bereits im Vorfeld eines Versuchs, die Ablieferung des Führerscheins zwangsweise durchzusetzen, eine richterliche Gestattung zu erwirken, zumal die Vermeidung eines wiederholten Vollstreckungsversuchs und der damit einhergehenden Unannehmlichkeiten und Mehrkosten auch im Interesse des Antragsgegners liegt (VG Augsburg vom 16.12.2009 - a.a.O., vom 12.1.2009 - Au 7 V 09.8).